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Allgemeine Geschäftsbedingungen Vetmarx B.V.

Artikel 1 - Anwendbarkeit1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen meint der Begriff "Vetmarx" bezeichnet Vetmarx BV und alle (rechtlich) damit verbundenen Personen und Unternehmen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Genehmigung von Vetmarx BV nutzen. Der Begriff „Kunde“ beschreibt alle (Rechts)Personen und Unternehmen, denen ein Angebot unterbreitet wurde und / oder mit denen ein Vertrag geschlossen wurde oder wird. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Verträge mit Vetmarx.  Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen werden nur akzeptiert, wenn diese schriftlich von Vetmarx genehmigt wurden.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht für Angebote von und Verträge mit Vetmarx. 1.3 Die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen. bleibt von der Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unberührt.  Vetmarx und der Kunde werden die nichtigen oder für ungültig erklärten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rücksprache durch Bestimmungen ersetzen, die den beabsichtigten Bedeutungen und Zielen der nichtigen oder für ungültig erklärten Bestimmungen bestmöglich entsprechen.

 

Artikel 2 - Angebote und Vertrag

2.1 Alle Angebote von Vetmarx sind freibleibend und können von Vetmarx innerhalb von 7 Kalendertagen, nachdem Vetmarx über die Annahme ihres Angebots informiert wurde, widerrufen, zurückgezogen oder geändert werden. Eventuell fehlerhafte oder unvollständige Angebote, Ratschläge oder Empfehlungen, die Vetmarx im Rahmen einer Offerte oder – allgemeiner – Informationen liefert, sind für Vetmarx nicht bindend.

2.2 Die Gültigkeitsdauer eines Angebots von Vetmarx beläuft sich, sofern nicht anders vereinbart oder durch Vetmarx verlängert, auf 14 Kalendertage nachdem dieses von Vetmarx versendet wurde.

2.3 Sofern eine vom Kunden angefordertes Angebot nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen Vetmarx und dem Kunden geführt hat, ist der Kunde verpflichtet, Vetmarx die durch die Aufstellung dieses Angebots entstandenen Kosten zu erstatten. 2.4 Sofern Vetmarx ein Angebot erstellt hat, kommt es erst zum Vertragsabschluss, wenn der Kunde dieses Angebot vorbehaltslos akzeptiert oder es im Zuge einer Bestellung von Seiten des Kunden zur Ausführung dieser kommt. Vertragsinhalte haben korrekt wiedergegeben zu werden.

2.5 Hat Vetmarx kein Angebot abgegeben, kommt ein Vertrag ausschließlich durch die schriftliche Annahme oder die Ausführung einer Bestellung des Kunden durch Vetmarx zustande. Ausschließlich die schriftliche Annahme der Bestellung durch Vetmarx bzw. die Rechnung von Vetmarx über die Ausführung der Bestellung gibt den Vertragsinhalt korrekt wieder.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, Vetmarx rechtzeitig über alle Eigenschaften, gesetzlichen Regelungen, Vorschriften und Normen zu informieren, denen die  von Vetmarx zu liefernden Waren und (das Resultat der) von Vetmarx zu erbringenden Leistungen entsprechen müssen.

2.7 Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn diese Änderungen und / oder Ergänzungen von Vetmarx und dem Kunden eindeutig schriftlich akzeptiert wurden.

2.8 Der Kunde hat nur das Recht, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde oder wenn der Kunde dieses Recht aus verbindlicher und geltender Gesetzgebung ableitet. Wenn der Kunde den Vertrag (ordnungsgemäß) storniert oder auflöst, ist der Kunde gleichzeitig zur Rückgabe der ihm im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Waren und Rechte, Einstellung der Nutzung der ihm im Rahmen des Vertrages zugesprochenen Rechte sowie zur Begleichung der Vetmarx im Rahmen des Angebots entstandenen Kosten verpflichtet.

2.9 Vetmarx ist berechtigt, den Vertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen und / oder die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eintreten:
a. der Kunde hat eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht erfüllt und ist diesbezüglich in Verzug;
b. die Einreichung eines Antrags auf (vorläufige) Aussetzung von Zahlungen an den Kunden; c. die Einreichung eines Antrags auf Feststellung des (vorläufigen) Konkurses des Kunden; d. eine von Vetmarx zu Lasten des Kunden erhobene vollstreckende Pfändung;
e. das Zustandekommen eines Beschlusses, den Kunden zu entbinden und / oder zu liquidieren;
f. Übertragung einer oder mehrerer Aktien des Kapitals des Kunden auf vertragsfremde Aktionäre;
g. vollständige oder teilweise Übertragung des Unternehmens des Kunden auf einen oder mehrere andere.  Der Kunde ist verpflichtet, Vetmarx unverzüglich über das Eintreten eines der in dieser Klausel genannten Ereignisse zu informieren.

2.10 Vetmarx hat für die Beendigung des Vertrages und die Aufhebung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen aufgrund der vorstehend in Ziffer 2.9 genannten Ereignisse niemals Schadenersatz zu leisten. 2.11 Wenn der Vertrag aufgelöst wurde, fallen die Leistungen, die der Kunde im Rahmen des Vertrags bereits erhalten hat und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht unter die Verpflichtung, bereits erhaltene Leistungen rückgängig zu machen, sofern Vetmarx hinsichtlich dieser Ausführungen nicht in Verzug ist. Von Vetmarx in Rechnung gestellte Geldbeträge für die vor oder bei Vertragsauflösung bereits erbrachte Leistungen sind nach Vertragsauflösung vom Kunden sofort fällig und zahlbar.

2.12 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vetmarx auszusetzen und / oder mit Verpflichtungen von Vetmarx gegenüber dem Kunden aufzurechnen.

 

Artikel 3 - Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen

3.1 Sofern kein anderer Ort vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch Vetmarx am Ort des Unternehmens von Vetmarx. Vetmarx ist nicht verpflichtet, Waren und Dienstleistungen an einen anderen Ort als den vereinbarten, zu liefern.

3.2 Bei nicht ausreichendem Lagerbestand werden Bestellungen in Phasen geliefert. Vetmarx ist berechtigt, die Ausführung der nachfolgenden Phase (n) zu verschieben, bis der Kunde die Resultate der vorhergehenden Bestellung schriftlich genehmigt hat.

3.3 Von Vetmarx angegebene Fristen wurden nach bestem Wissen von Vetmarx auf der Grundlage der Informationen festgelegt, die Vetmarx zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags bekannt waren, sind kein wesentlicher Bestandteil des Vertrags und werden von Vetmarx so weit wie möglich eingehalten. Vetmarx gerät durch die alleinige Überschreitung einer Frist nicht in Verzug und der Kunde ist durch die alleinige Überschreitung einer von Vetmarx bekannt gegebenen Frist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Fristen gelten nicht, wenn sie nicht eingehalten werden können, weil nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, auf die Vetmarx keinen Einfluss hat.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zu liefernde Ware und die zu erbringenden Leistungen innerhalb der vereinbarten Fristen anzunehmen und akzeptieren. Sofern keine Fristen vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet, auf erstes Anfordern von Vetmarx zu liefernde Waren und zu erbringende Dienstleistungen  anzunehmen und akzeptieren. Bei Nichterfüllung der in Artikel 3.4 genannten Pflichten kommt der Kunde unverzüglich in Verzug.

3.5 Der Kunde ist zur Überprüfung der Unversehrtheit der von Vetmarx gelieferten Waren und Resultate der von Vetmarx erbrachten Dienstleistungen bei Eingang und Benachrichtigung Vetmarx' im Falle jeglichen Verdachts einer Fehlerhaftigkeit der von Vetmarx gelieferten Waren verpflichtet. Alle von Vetmarx gelieferten Waren und Resulte von Vetmarx erbrachter Dienstleistungen, die vom Kunden oder einer Hilfsperson des Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Lieferung ohne Beanstandung aufbewahrt werden oder ganz oder teilweise in Anspruch genommen wurden, verwendet oder an Dritte geliefert werden, müssen vertragsgemäß bezahlt werden.

3.6 Wenn Vetmarx dem Kunden Waren und / oder Dienstleistungen liefert, die von Dritten hergestellt und / oder erbracht wurden, gelten die Bedingungen des Herstellers oder des Subunternehmers oder des Lieferanten der Waren oder Dienstleistungen in Bezug auf deren (Zuverlässigkeit) Waren oder Dienstleistungen, zusätzlich zu und mit Vorrang vor der Vereinbarung zwischen Vetmarx und dem Kunden (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

3.7 Das Risiko hinsichtlich der von Vetmarx zu liefernden Ware liegt unbeschadet der Artikel 3.4 und 5.1 beim Kunden, sobald der Kunde ( oder eine Hilfsperson) über diese verfügen kann oder dieser es versäumt, die von Vetmarx zu liefernde Ware anzunehmen und zu akzeptieren.

3.8 Vetmarx ist nicht verpflichtet, Waren anzunehmen, die vom Kunden an Vetmarx zurückgesandt wurden. Wenn Vetmarx vom Kunden an Vetmarx zurückgesandte Waren annimmt, bedeutet dies nicht, dass Vetmarx den Grund für die Rücksendung der betreffenden Waren akzeptiert.  Der Kunde hat die vereinbarte Entschädigung zu zahlen, bis Vetmarx dem Kunden diese Waren gutgeschrieben hat.  Verweigert Vetmarx die Rücknahme, ist der Kunde verpflichtet, Vetmarx alle Kosten zu erstatten, die Vetmarx im Zusammenhang mit den zurückgegebenen Waren entstanden sind.

3.9 Vetmarx hat das Recht, Dienstleistungen ganz oder teilweise von einem oder mehreren anderen (als einer oder mehreren bestimmten Personen) mit derselben Qualifikation ausführen zu lassen.

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Artikel 4 - Preise und Bezahlungen

4.1 Alle von Vetmarx angegebenen Preise und Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sonstige von der Regierung erhobene Abgaben und Gebühren und sonstige Beträge, die Dritten geschuldet werden, sowie ohne Kosten für Transport, Versand, Versand, Import, Export, Lagerung und Versicherung. Alle in einem Angebot genannten Preise und Tarife, die nicht ausschließlich für den Kunden bestimmt sind, binden Vetmarx nicht. Andere können aus den in einem für den Kunden bestimmten Angebot angegebenen Preisen und Tarifen keine Rechte herleiten. 4.2 Vetmarx ist berechtigt, vereinbarte Preise und Sätze mit sofortiger Wirkung unter Beachtung der Verbraucherpreisindexsätze (CBS) zu ändern.  Eine Änderung der vereinbarten Preise und Tarife berührt die Vereinbarung nicht.

4.3 Die Kosten für Änderungen und / oder Ergänzungen der vom Kunden gewünschten und von Vetmarx akzeptierten Vereinbarung gehen zu Lasten des Kunden.  Sollten bei Vertragsabschluss zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags unvorhergesehene Umstände eintreten, gehen hieraus entstehende Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

4.4 Rechnungen von Vetmarx sind in Euro gemäß den auf der Rechnung von Vetmarx angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Sofern keine Zahlungsfrist angegeben ist, muss die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum beglichen werden.

4.5 Erfolgt keine fristgemäße Zahlung,, kommt der Kunde sofort in Verzug und hat dieser die gesetzlichen Zinsen auf die ausstehenden Geldbeträge zu zahlen. Im Faller einer ausbleibenden Zahlung nach Erhalt einer ersten Mahnung, werden dem Kunden die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtshilfe von Vetmarx (einschließlich nicht liquidierter Prozesskosten) und etwaiger Gerichtskosten von Vetmarx in Rechnung gestellt.

4.6 Vetmarx ist berechtigt, vom Kunden erhaltene Zahlungen, unabhängig von abweichenden Angaben des Kunden, zunächst zur Begleichung von Ansprüchen zu verwenden, die sich nicht aus dem Vertrag ergeben, sowie von Ansprüchen, die sich aus Vertragsverletzungen des Kunden ergeben.

4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vetmarx auszusetzen und / oder gegen Verpflichtungen von Vetmarx gegenüber dem Kunden aufzurechnen

4.8 Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Verlangen von Vetmarx Ansprüche aus dem Vertrag zu garantieren und zu versichern. Wenn der Kunde die Zahlung oder Erfüllung eines Anspruchs dennoch nicht ausreichend garantiert und versichert, hat Vetmarx das Recht, seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden vollständig auszusetzen und / oder überhaupt nicht zu erfüllen.

4.9 BITTE BEACHTEN SIE, dass die in Ihrem Warenkorb angegebenen Preise für Ihre bestellten Produkte die Mehrwertsteuer berücksichtigen Die angegebenen Versandkosten enthalten jedoch nicht. Die Mehrwertsteuer für die Versandkosten finden Sie auf Ihrer Rechnung, die Sie per E-Mail erhalten, dieser Betrag wird zu dem, in Ihrem Warenkorb angezeigten, Betrag, angezeigt. Der von Ihnen bezahlte Betrag beinhaltet alle Kosten)

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Artikel 5 - Eigentumsvorbehalt

5.1 Vetmarx liefert alle im Rahmen des Vertrags zu liefernden Waren dem Kunden immer unter der aufschiebenden Bedingung, dass die dafür an Vetmarx geschuldeten Geldbeträge und die Beträge oder Geldbeträge, die im Zusammenhang mit der Nichterfüllung des geschuldeten Geldbetrags fällig sind, einschließlich aller gemäß Artikel 4.4 und Artikel 4.5 fälligen Beträge, vollständig an Vetmarx gezahlt wurden. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht befugt, über Waren zu verfügen, die unter der in Artikel 5.1 genannten aufschiebenden Bedingung geliefert wurden und ist verpflichtet, interessierte Parteien - einschließlich beabsichtigter oder potenzieller Rechtsnachfolger - über diese nichtvorliegende Verfügungsgewalt zu informieren.

 

Artikel 6 - Haftung und Schadensersatz

6.1 Die Haftung und die gesetzlichen Verpflichtungen zur Leistung von Schadensersatz gegenüber Vetmarx sind durch die Artikel 6.1 bis einschließlich 6.5 beschränkt. Die Klauseln 6.1 bis einschließlich 6.5 geltenfür Ansprüche des Kunden gegen Vetmarx. Hilfspersonen von Vetmarx haben gegenüber dem Kunden das Recht, sich auf die Klauseln 6.1 bis einschließlich 6.5 zu berufen.

6.2 Vetmarx haftet ausschließlich für Unzulänglichkeiten die Vetmarx durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Vetmarx zuzuschreiben sind. Unzulänglichkeiten des Unternehmens Vetmarx sind in keinem Fall mit Handlungen von Hilfspersonen und der Verwendung von (ungeeigneten) Hilfsgütern gleichzusetzen.

6.3 Die Haftung von Vetmarx kann ausschließlich dann eintreten, wenn der Kunde Vetmarx unverzüglich nach der Lieferung in Verzug gesetzt hat oder, wenn bei der Lieferung ein nicht feststellbarer Leistungsfehler vorliegt, unverzüglich nach der Entdeckung des Leistungsfehlers durch einen per Einschreiben zugesandten Brief,eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels an der Leistung eingeräumt wurde.

6.4 Eine Verpflichtung von Vetmarx zur Leistung von Schadensersatz beschränkt sich auf den Ersatz eines unmittelbaren Schadens, dessen Höhe, den vereinbarten Preis, zuzüglich der Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben nicht übersteigt. Dies unter der Voraussetzung, dass dieser vom Kunden gezahlt wurde. In keinem Fall darf der von Vetmarx geschuldete Schadensersatz höher sein als der Geldbetrag, der im Rahmen der Haftpflichtversicherung von Vetmarx im Zusammenhang mit der jeweiligen Schadensersatzpflicht ausgezahlt wurde. Vetmarx ist in keinem Fall zum Ersatz von immateriellen oder indirekten Schäden wie Folgeschäden, Umsatzeinbußen und Schäden aufgrund von Zeitverlust, Datenverlust und / oder Nichtrealisierung finanzieller Vorteile verpflichtet.

6.5 Der Kunde stellt Vetmarx von Ansprüchen Dritter frei, die aus von Vetmarx gelieferten Waren und / oder von Vetmarx erbrachten Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages entstehen und / oder damit zusammenhängen. Der Kunde stellt Vetmarx von Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung für vom Kunden an Dritte gelieferte Waren frei, die auch aus von Vetmarx an den Kunden gelieferten Waren bestehen, es sei denn, die Haftung wurde ausschließlich durch von Vetmarx gelieferte Waren verursacht. Der Kunde stellt Vetmarx von den Folgen der Verwendung von Spezifikationen frei, die vom Kunden stammen und / oder von ihm vorgeschrieben wurden.

 

Artikel 7 - Höhere Gewalt

7.1 Kann Vetmarx den Vertrag aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht ausführen, ist Vetmarx berechtigt, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen, solange die Situation anhält.  Kann Vetmarx den Vertrag aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht ausführen, hat Vetmarx das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Unzulänglichkeiten von (Lieferanten von) Vetmarx und / oder sonstigen Hilfspersonen, Produktionsunterbrechungen, Arbeitsunterbrechungen und übermäßige Krankheitsmeldungen von Mitarbeitern und / oder sonstigen Hilfspersonen, behördliche Maßnahmen und Witterungsbedingungen,

7.2 Wenn Vetmarx aufgrund höherer Gewalt den Vertrag vorübergehend oder dauerhaft nicht ausführen kann, ist der Kunde nicht berechtigt, gegenüber Vetmarx Anspruch auf Ausführung des Vertrags, Auflösung des Vertrags und / oder Schadensersatz zu erheben.

 

Artikel 8 - Geistiges Eigentumsrecht

8.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf Waren und andere Produkte, die gemäß, im Rahmen und / oder im Rahmen des Vertrags bereitgestellt und / oder geliefert werden (einschließlich ohne Einschränkung auf Texte, Zeichnungen, Analysen, Berichte, Methoden, Technologien, Computersoftware, Datenbanken und Dokumentationen), werden – sofern nicht anders vereinbart  – ausschließlich von Vetmarx und / oder seinen Lizenzgebern übertragen.  Es ist dem Kunden untersagt, Zeichen zu entfernen, zu ändern oder zu manipulieren, die Hinweise auf Rechte des geistigen Eigentums enthalten.

8.2 Wenn und soweit Waren geliefert wurden, deren geistige Eigentumsrechte nicht bei Vetmarx liegen, gelten für diese Waren die von den Eigentümern verwendeten Bedingungen anstelle der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert alle in Artikel 8.2 genannten Bedingungen Dritter, von denen er durch Nachfrage bei Vetmarx Kenntnis hätte nehmen können.

8.3 Unbeschadet der Klausel 6 stellt Vetmarx den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde durch die Verwendung der gelieferten Waren geistige Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt, wenn der Kunde Vetmarx unverzüglich schriftlich über das Vorliegen und den Inhalt der relevanten Ansprüche informiert, die Bearbeitung dieser Ansprüche vollständig Vetmarx  überlässt und den diesbezüglichen Anweisungen von Vetmarx folgt. Diese Pflicht erlischt, wenn und soweit die gelieferte Ware von einem anderen als Vetmarx verändert wurde. Wird die in Artikel 8.3 genannte Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums unwiderruflich gerichtlich festgestellt oder von Vetmarx unwiderruflich anerkannt, so nimmt Vetmarx die entsprechende Ware vom Kunden gegen (Rück-) Zahlung der Anschaffungskosten zurück, sei es um dem Kunden, die Weiterverwendung der betreffenden Ware weiterhin oder funktionsgleicher Ware unter Wahrung des Vertrages zu ermöglichen. Vetmarx haftet in keiner anderen und / oder weiteren Hinsicht und ist auch nicht zur Freistellung des Kunden verpflichtet.

8.4 Der Kunde stellt Vetmarx von Ansprüchen Dritter frei, die auf dem Vorwurf beruhen, dass Vetmarx durch die Verwendung der an den Kunden gelieferten Produkte Urheberrechte Dritter verletzt, und erfüllt alle Verpflichtungen von Vetmarx aus diesen Ansprüchen als seine eigenen Verpflichtungen Schäden aus diesen Ansprüchen an Vetmarx zu ersetzen.

 

Artikel 9 - Vertrauliche Informationen und Wettbewerbsverbot

9.1 Der Kunde garantiert, dass Dritte durch Handlungen und / oder Unterlassungen von ihm und / oder seinen Mitarbeitern und / oder sonstigen Hilfspersonen nicht in den Besitz vertraulicher Informationen von Vetmarx  kommen können , die dieser von Vetmarx erhalten hat und / oder sich aus der Ausführung des Vertrags ergeben. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn die entsprechenden Informationen von Vetmarx als solche qualifiziert wurden.

9.2 Es ist dem Kunden während der Vertragslaufzeit und im ersten Jahr nach Vertragsende ohne Erlaubnis von Vetmarx untersagt, Mitarbeitern und / oder sonstigen Hilfspersonen von Vetmarx einzustellen oder diese wirtschaftlich zu beteiligen. Selbiges gilt auch für andere an der (Durchführung der) Vereinbarung beteiligte Hilfspersonen von Vetmarx.

9.3 Bei einem Verstoß gegen Artikel 9.1 und / oder Artikel 9.2 kommt der Kunde kraft Gesetzes automatisch in Verzug und hat dieser Vetmarx für jeden Verstoß eine sofort fällige und zu zahlende Geldstrafe in Höhe von 75.000,00 EUR und ein Bußgeld in Höhe von 2.500,00 EUR für jeden Tag, an dem der Verstoß fortbesteht zu zahlen. Unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, einen Verstoß einzustellen und zu beenden, Vetmarx den Schaden zu ersetzen, der sich aus einem Verstoß ergibt, und die aus jedem Verstoß resultierenden Vorteile abzurechnen und an Vetmarx zu übertragen.

 

Artikel 10 - Diverses

10.1 Elektronische Erklärungen und / oder Rechtsakte gelten nicht als Erklärungen und Rechtsakte, zu denen der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schriftform bedürfen.

10.2 Der Kunde hält Vetmarx über seinen korrekten Namen und seine korrekte Adresse  auf dem Laufenden und informiert Vetmarx unverzüglich schriftlich über alle Änderungen des Namens und der Adresse.

10.3 Angebote von und Vereinbarungen mit Vetmarx unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Der Vertrag der Vereinten Nationen hinsichtlich der Verträge zum internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 gilt nicht für Angebote und Vereinbarungen mit Vetmarx.

10.4 Die Zuständigkeit liegt beim Gericht im Gerichtsbezirk Amsterdam, Niederland und ist unter Ausschluss Anderer zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertrag ergeben.

 

Vetmarx BV, Tienhoven, Niederlande, 2020

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